Finanzierungsmöglichkeiten

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Ausbildung zu finanzieren. Wir haben hier die wichtigsten für Sie zusammengefasst:

Für Ihre Erstausbildung können Sie einen Antrag auf Schüler-BAföG stellen. Ein Anspruch besteht bis zum 30. Lebensjahr (d.h. Sie müssen die Ausbildung vor Ihrem 30. Lebensjahr beginnen).  Für eine zweite  Ausbildung können Sie ebenfalls unter bestimmten Bedingungen BaföG beantragen.

Genaue Infos finden Sie unter:
Informationen zum Bafoeg
Bafoeg-Rechner
Eine Teilnahme an Maßnahmen in Vollzeitform wird bis zur Dauer von 24 Kalendermonaten, in Teilzeitform bis zur Dauer von 48 Kalendermonaten gefördert (Förderungshöchstdauer).

Informationen zum Aufstiegs-Bafoeg

Gesetzestext zum Aufstiegs-Bafoeg
Mit Hilfe des Bildungskreditprogramm der Bundesregierung können  Schülerinnen und Schülern so-wie Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen, einen einfachen, zinsgünstigen und den individuellen Bedürfnissen flexibel anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen in Anspruch nehmen.

Informationen zum Bildungskredit des Bundes
Über den Europäischen Sozialfonds können Personen mit Problemen auf dem Arbeitsmarkt (z. B. arbeitslose Jugendliche,  Langzeitarbeitslose) überall in der Union Unterstützung erhalten.

Informationen zum Europäischen Sozialfond
Nach SGB III kann unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. zur beruflichen Wiedereingliederung oder bei drohender Arbeitslosigkeit) die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Seit dem 1.3.2003 benötigen Sie, wenn Sie an einer durch den Staat geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen wollen, einen Bildungsgutschein (BGS). Der BGS dient dabei als Zusage der Agentur für Arbeit über die Kostenzusage der Agentur für Arbeit über die Übernahme der Kosten einer Teilnahme einer längeren Weiterbildung (§77 SGB III).
Das Diakonische Institut für Soziale Berufe ist als Träger zertifiziert nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV). Als Maßnahmen zugelassen sind alle Schulen für Pflegeberufe und die Berufsfachschule für Arbeitserziehung.
www.arbeitsagentur.de



Trägerzert
Eltern können für über 18jährige Kinder unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Kindergeld beziehen. Insbesondere für Kinder, die sich in Ausbildung befinden, kann weiterhin Kindergeld bezogen werden.

Infos Kindergeld
Eltern, die für Ihre Kinder Schulgeld zahlen, können dieses bei der Steuererklärung geltend machen.
Bei der Finanzierung Ihrer Ausbildung sind wir Ihnen bei Bedarf behilflich.
Wir unterstützen Sie, wenn Sie unverschuldet in Not geraten. Über Finanzierungsmöglichkeiten und –hilfen informieren wir Sie gerne. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.