Ausbildung zum Arbeitserzieher (m/w/d)

AZAV ZM 15 black

Menschen mit Benachteiligung, Behinderung und Beeinträchtigung brauchen  professionelle Anleitung, Assistenz, Begleitung, Betreuung, Förderung und Unterstützung auf dem Weg zu einem Arbeitsplatz und im Arbeitsprozess selbst.

Arbeitserzieherinnen und -erzieher haben die Aufgabe, Menschen mit Behinderung oder Benachteiligung durch geeignete Maßnahmen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Dabei knüpfen sie an deren individuelle Fähigkeiten, Begabungen und Kenntnisse an und beurteilen die Anforderungen und Belastungen eines möglichen Arbeitsplatzes.

Beispiele:
  • Förderung von Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung in Werkstätten mit dem Ziel der Integration in den ersten Arbeitsmarkt
  • Planung, Entwicklung und Anpassung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Gestaltung des Übergangs von der Schule zum Beruf bei Menschen mit besonderem Assistenzbedarf
  • Umsetzung des Erziehungs– und Bildungsauftrags in Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Gestaltung von Bildungs– und Förderangeboten in Ganztagsschulen
Auf der Homepage des Berufsverbandes für Arbeitserziehung E.V. erhalten Sie weitere Informationen.

Weitere Informationen zum Berufsbild „Arbeitserziehung/ Arbeitstherapie und einen Film zum Arbeitsalltag in der Arbeitserziehung finden Sie hier




Sie sind in Einrichtungen mit den Schwerpunkten Bildung, Beschäftigung, Erziehung, Rehabilitation und Resozialisierung tätig, z.B. in:
  • Werkstätten für Menschen mit psychischen Erkrankungen, körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen
  • Berufsförderungswerken
  • Berufsbildungswerken
  • Rehabilitationskliniken
  • Psychiatrischen Krankenhäusern
  • Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und stationären Jugendhilfe
  • Einrichtungen der ambulanten und stationären Suchthilfe
  • der Bewährungshilfe und Einrichtungen des Strafvollzugs
  • Maßnahmen der Berufsvorbereitung für Jugendliche
  • Einrichtungen für beschäftigungslose Jugendliche und Erwachsene
  • Förderlehrgängen
  • Arbeitsloseninitiativen
  • arbeitstherapeutischen Bereichen der Altenhilfe.
  • (Förder-)Schulen
  • der Flüchtlingsarbeit
  • Mittlere Reife/gleichwertiger Abschluss und eine mind. 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung oder mind. 2-jährige Tätigkeit in einem arbeitserzieherisch relevanten Feld
oder
  • Hauptschulabschluss/gleichwertiger Abschluss und eine mind. 2-jährige Berufsausbildung sowie eine mind. 2-jährige berufliche Praxis
und
  • Bei der berufsbegleitenden Ausbildung zusätzlich: Vorlage eines Praktikumsvertrages mit einer Praxisstelle in den Tätigkeitsfeldern der Arbeitserziehung bzw. Arbeitstherapie oder Jugendhilfe. Gerne sind wir Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Praxisstelle behilflich.
  • Nachweis über eine vollständige Impfung gegen Masern oder ein gültiger Genesenennachweis
Die fachtheoretische Ausbildung mit 1800 Stunden umfasst folgende Lernbereiche:
  • Deutsch, Gemeinschaftskunde, Ethik
  • Rechtskunde und Berufskunde
  • Organisation und Betriebswirtschaft, EDV
  • Pädagogik mit Heil– u. Sonderpädagogik einschl. Jugendhilfe
  • Psychologie und Soziologie
  • Arbeitserziehung und Arbeitstherapie
  • Didaktik und Praxis
  • Fertigungstechniken
  • Psychiatrie und Neurologie
  • Pflegerische Grundlagen

Die fachpraktische Ausbildung mit mindestens 600 Stunden findet in den einschlägigen Arbeitsfeldern der Arbeitserziehung und Arbeitstherapie nach einem differenzierten Konzept statt. Dozentinnen und Dozenten der Schule für Arbeitserziehung gewährleisten durch die enge Kooperation mit den Mentorinnen und Mentoren in den Praxiseinrichtungen eine enge Verknüpfung von Theorie und Praxis. In der Vollzeit-Ausbildung werden 2 Fachpraktika sowie praktische Phasen während des Unterrichts durchgeführt, um einen Einblick in verschiedene Tätigkeitsfelder zu geben.

In der dualen Ausbildungsform arbeitet der/die Berufsfachschüler/in während der gesamten Ausbildung an einer geeigneten Praxisstelle. Theoretischer Unterricht und Praxisphasen wechseln sich ab. Die Berufsfachschule für Arbeitserziehung arbeitet mit über 500 Praxisstellen in ganz Deutschland zusammen.

Ausbildungsbeginn
Am 01. September jeden Jahres

Ausbildungsdauer
Die Ausbildung wird in zwei Formen angeboten:
Vollzeitausbildung: Zwei Jahre Unterricht in Theorie und Praxis mit anschließendem einjährigem Berufspraktikum
Duale Ausbildung: Drei Jahre Unterricht in Blockform im Wechsel Theorie – Praxis mit integriertem Berufspraktikum

Die Auszubildenden in der berufsbegleitenden Ausbildungsform erhalten eine Vergütung von der Praxisstelle.
Gerne sind wir Ihnen behilflich eine geeignete Praxisstelle zu finden.
Die Ausbildung wird nach der staatlichen Ausbildungs– und Prüfungsordnung durchgeführt und endet mit der staatlichen Prüfung. Nach dem Berufspraktikum nehmen die Absolventen an einem Kolloquium teil, dass zur staatlichen Anerkennung führt.
Auf Antrag wird von der IHK Bodensee Oberschwaben die Ausbildereignungsurkunde erteilt.

Vollzeitausbildung
Schulgeld insgesamt 6.630,– € (= 24 Monatsraten à 270,–€; 50.- € Aufnahmegebühr, 100.- € Prüfungsgebühr)

Duale Ausbildungsform
Schulgeld insgsamt 6.630,– € (= 36 Monatsraten à 180,– €; 50.- € Aufnahmegebühr, 100.- € Prüfungsgebühr)

Skripte für den Unterricht sind im Schulgeld enthalten.
Es entstehen weitere Kosten für Exkursionen.

 

Für Ihre Erstausbildung können Sie einen Antrag auf Schüler-BAföG stellen. Ein Anspruch besteht bis zum 30. Lebensjahr (d.h. Sie müssen die Ausbildung vor Ihrem 30. Lebensjahr beginnen).  Für eine zweite  Ausbildung können Sie ebenfalls unter bestimmten Bedingungen BaföG beantragen.

Genaue Infos finden Sie unter:
Informationen zum Bafoeg
Bafoeg-Rechner
Eine Teilnahme an Maßnahmen in Vollzeitform wird bis zur Dauer von 24 Kalendermonaten, in Teilzeitform bis zur Dauer von 48 Kalendermonaten gefördert (Förderungshöchstdauer).

Informationen zum Aufstiegs-Bafoeg

Gesetzestext zum Aufstiegs-Bafoeg
Mit Hilfe des Bildungskreditprogramm der Bundesregierung können  Schülerinnen und Schülern so-wie Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen, einen einfachen, zinsgünstigen und den individuellen Bedürfnissen flexibel anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen in Anspruch nehmen.

Informationen zum Bildungskredit des Bundes
Über den Europäischen Sozialfonds können Personen mit Problemen auf dem Arbeitsmarkt (z. B. arbeitslose Jugendliche,  Langzeitarbeitslose) überall in der Union Unterstützung erhalten.

Informationen zum Europäischen Sozialfond
Nach SGB III kann unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. zur beruflichen Wiedereingliederung oder bei drohender Arbeitslosigkeit) die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Seit dem 1.3.2003 benötigen Sie, wenn Sie an einer durch den Staat geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen wollen, einen Bildungsgutschein (BGS). Der BGS dient dabei als Zusage der Agentur für Arbeit über die Kostenzusage der Agentur für Arbeit über die Übernahme der Kosten einer Teilnahme einer längeren Weiterbildung (§77 SGB III).
Das Diakonische Institut für Soziale Berufe ist als Träger zertifiziert nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV). Als Maßnahmen zugelassen sind alle Schulen für Pflegeberufe und die Berufsfachschule für Arbeitserziehung.
www.arbeitsagentur.de



Trägerzert
Eltern können für über 18jährige Kinder unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Kindergeld beziehen. Insbesondere für Kinder, die sich in Ausbildung befinden, kann weiterhin Kindergeld bezogen werden.

Infos Kindergeld
Eltern, die für Ihre Kinder Schulgeld zahlen, können dieses bei der Steuererklärung geltend machen.
Bei der Finanzierung Ihrer Ausbildung sind wir Ihnen bei Bedarf behilflich.
Wir unterstützen Sie, wenn Sie unverschuldet in Not geraten. Über Finanzierungsmöglichkeiten und –hilfen informieren wir Sie gerne. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Die Ausbildung wird angeboten in:
"Ich habe das Diakonische Institut ausgesucht, weil ein Kollege es mir empfohlen hat, die Kurse sehr gut gestaltet sind, die Dozenten hilfsbereit sind und die Umgebung sehr schön und ruhig ist."
Hobiniaina L., Auszubildende an der Berufsfachschule für Arbeitserziehung Ravensburg

"Ich mache meine Ausbildung am Diakonischen Institut, weil ich die Empfehlung dafür bekommen habe. Ich muss feststellen, dass die Lerninhalte sich deutlich von den anderen Schulen unterscheiden und viel detaillierter sind"
Elke M., Auszubildende an der Berufsfachschule für Arbeitserziehung Ravensburg

"Ich mache meine Ausbildung am Diakonischen Institut, weil die Dozenten und Dozentinnen hier auf uns Auszubildende hören, uns entgegenkommen und sich ehrlich bemühen."
Lukas T., Auszubildende an der Berufsfachschule für Arbeitserziehung Ravensburg

Wir benötigen die folgenden Unterlagen:

  • Fotokopien vom Schulabschlusszeugnis und von Arbeitszeugnissen
  • Nachweis über den Berufsabschluss
  • Monatsgenauer Lebenslauf
  • Geburtsurkunde
  • ggf. Nachweis einer zweijährigen beruflichen Tätigkeit
  • Ärztliches Attest über die Berufseignung*
  • Polizeiliches Führungszeugnis*

* frühestens 3 Monate vor Ausbildungsbeginn beantragen und nachreichen

Sie können sich bewerben in:

Diakonisches Institut für Soziale Berufe
Berufsfachschule für Arbeitserziehung
Gotthilf-Vöhringer-Weg 1
88214 Ravensburg
Tel.: +49 751 994383-0
E-Mail: ae-ravensburg@diakonisches-institut.de


Leitung: Claudia Madei-Hötzel


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